Klare Positionen der Wählergruppe „Gemeinsam für Schwabenheim“

In der Sitzung des Gemeinderates am 16. Dezember 2024 standen entscheidende Themen für die Zukunft der Gemeinde auf der Tagesordnung. Die Wählergruppe „Gemeinsam für Schwabenheim“ (GfS) setzt sich dabei weiterhin für transparente, zukunftsorientierte und gemeinwohlorientierte Entscheidungen ein.

Haushalt 2025: Investitionen in die Zukunft Schwabenheims

Wir investieren für ca. 5,2 Mio. Euro in die Zukunft Schwabenheims. Mit dem Dorfgemeinschaftshaus schaffen wir ein Haus der Vereine, der Kultur und des Ehrenamts. Ein attraktives und zukunftsorientiertes Schwabenheim braucht Raum für Begegnungen. Die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger Schwabenheims ist uns sehr wichtig. Daher haben wir für die Starkregenvorsorge bereits im Haushalt 2025 allein 100.000 Euro an Planungskosten angemeldet, um die Voraussetzungen für eine Umsetzung zu schaffen. Zum Hintergrund: Die VG erstellt derzeit ein Maßnahmenkonzept. In den kommenden Jahren sind dann erhebliche Mittel für die Umsetzung vorgesehen. Weiter investieren wir in ein Neubaugebiet, einen Lebensmittelmarkt, geförderten Wohnraum, öffentliche Parkplätze, einen neuen Bauhof und in die Sanierung der Kita Lummerland. Das sind sehr viele Projekte für Schwabenheim. Wir setzen uns konsequent für eine Umsetzung der vielen Vorhaben ein, um den Investitionsstau endlich abzubauen. Die Schwabenheimer Bürgerinnen und Bürger können dies zu Recht von ihrem Gemeinderat erwarten!

Hebesatzsatzung: Flexibilität in unsicheren Zeiten

Im Ortsgemeinderat haben wir unsere Absicht erklärt, die Hebesätze zur Festsetzung der Realsteuern im Laufe des kommenden Jahres so anzupassen, dass sie möglichst aufkommensneutral sind. Vorangegangen war ein Antrag der CDU zum Haushalt, in dem gefordert wurde, die Hebesätze bereits jetzt so anzusetzen, dass sie aufkommensneutral sind. Das ist jedoch, auch nach Stellungnahme der VG-Verwaltung, gar nicht möglich, da die Auswirkungen der Reform der Grundsteuern schlicht noch nicht feststehen. Als Hebesätze der Realsteuern bezeichnet man die von der jeweiligen Gemeinde festgelegten Steuersätze für die Grund- und die Gewerbesteuer.

Deshalb wurde die Satzung, die Bestandteil des Haushaltes für 2025 ist, entsprechend so formuliert, dass die Hebesätze bei Bedarf im Laufe des Jahres angepasst werden können. Damit schaffen wir die dringend benötigte Flexibilität, um im kommenden Jahr auf die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen reagieren zu können, sobald die gesetzlichen Rahmenbedingungen klar sind. Ein Antrag, der den Eindruck erweckt, die Mehrheit im Rat strebe einen unausgewogenen Haushalt zu Lasten der Grundstückseigentümer an, ist nicht zielführend und widerspricht dem gemeinsamen Ziel einer aufwendungsneutralen Anpassung. Wir begrüßen deshalb ausdrücklich, dass unter der Vermittlung unseres Ortsbürgermeisters Josip Saric eine gemeinsame Absichtserklärung gefasst werden konnte:

„Der Ortsgemeinderat erklärt hiermit seine Absicht, eine mögliche Anpassung der Hebesätze zur Erlangung der Aufkommensneutralität zu prüfen. Ziel dieser Überprüfung ist es, die finanzielle Belastung der Schwabenheimer Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren. Die Prüfung erfolgt im Rahmen des Haushaltsdurchführungsverfahrens 2025 unter Einbeziehung des Haupt- und Finanzausschusses und unter Berücksichtigung der finanziellen Gesamtsituation und der Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt.“

Barrierefreiheit: Nachhaltig statt übereilt

Der Antrag der CDU zu einem barrierefreien Zugang wird von der GfS in der aktuellen Form abgelehnt. Die Fraktion verweist auf bereits geplante Maßnahmen, wie die Arbeiten zur Kreiswohnungsbaugesellschaft und die öffentliche Parkplatzgestaltung bis 2026. Wir stehen klar hinter dem Ziel der Barrierefreiheit, aber fundierte Entscheidungen erfordern durchdachte Planungen, die auch zukünftige Projekte und angepasste Förderbedingungen einbeziehen müssen.

Nutzungskonzept Dorfgemeinschaftshaus: Ein Ort für alle Schwabenheimer

Die Diskussion um das Dorfgemeinschaftshaus zeigt erneut die Wichtigkeit eines klaren Bekenntnisses zu unseren Vereinen, zum Ehrenamt, zu Kultur und Gemeinschaft. Kritische Einwürfe der Opposition zum Nutzungskonzept werden von der GfS zurückgewiesen. Die Fraktion verweist zudem auf die bereits erzielte Einigung zu Raumgrößen und Kostenobergrenzen. Nach jahrelangen Diskussionen müssen wir jetzt vorangehen – nicht zurückrudern. Die Schallimmissionsprognose stellt klar, dass das Dorfgemeinschaftshaus als Haus der Vereine, des Ehrenamts und der Kultur im Ortskern genutzt werden kann.

Die Wählergruppe „Gemeinsam für Schwabenheim“ lädt daher alle Bürgerinnen und Bürger ein, sich aktiv in die Debatten einzubringen und die Entwicklungen in der Gemeinde kritisch zu begleiten. Gemeinsam gestalten wir Schwabenheims Zukunft!

 

Dorfgemeinschaftshaus

Schwabenheim braucht ein Dorfgemeinschaftshaus

Großwinternheim hat es vorgemacht, Stadecken-Elsheim mit dem neuen Vereinsheim auch: Ein Dorfgemeinschaftshaus ist der Mittelpunkt einer Gemeinde. Hier finden Feiern statt, Vereine haben eine Heimat, es können barrierefreie Veranstaltungen, Ratssitzungen, Basare, Theater, Musik und Kunstausstellungen, Seminare, Gesundheitsangebote und vieles mehr stattfinden. Mitten im Ort, in einem modernen, ansprechenden und offenen Gebäude.

Auch braucht Schwabenheim ein Haus der Vereine, der Begegnung und der Kultur, ein Dorfmittelpunkt und einen Raum für die Schwabenheimerinnen und Schwabenheimer!

Aber immer wieder stellen wir fest, dass die Raumkapazitäten der Olbornhalle an die Grenze stoßen, Veranstaltungen und Übungsstunden deshalb ausfallen müssen. Und das Ambiente dort zudem nur dem einer Turnhalle entspricht.

Deshalb braucht Schwabenheim ein Dorfgemeinschaftshaus!

Wie sieht die Planung aus?

Sie sehen an den nachfolgenden Plänen, dass mit Maß und Verstand geplant wird. Der Entwurf passt sich harmonisch in das Ortsbild ein. Dank eines umfangreichen und sorgfältigen Planungsprozesses der Architekten mit vielen Fachplanern sowie dank intensiver Abstimmungsgespräche mit der Gemeinde ist es gelungen, möglichen Kostenrisiken zu begegnen und den im Mai 2023 beschlossenen Kostenrahmen einzuhalten.

Der Gemeinderat hat in dem beschlossenen Kostenrahmen einen großen Saal mit 160 qm und einen kleinen Saal mit 80 qm Nutzfläche erlaubt. Hiermit erreichen wir die nötige Flexibilität und Funktionalität, um unterschiedliche Bedarfe zu erfüllen und eine wirtschaftliche Auslastung zu fördern. Von der historischen Kelleranlage bleibt ein Weinkeller (ca. 90 qm) als Ausbaureserve erhalten.

Was kostet das?

Wir planen mit Kosten von 5,4 Millionen Euro. Das ist viel Geld, aber wir erwarten Zuschüsse des Landes in Höhe von 1,275 Millionen Euro. Damit reduziert sich der Eigenanteil auf 4,1 Millionen Euro. Planer und Architekten haben den ganz klaren Auftrag, in diesem Kostenrahmen zu bleiben. Hierin enthalten sind auch die Kosten für umfangreich veränderte Außenanlagen mit einem Veranstaltungshof vor dem Bacchuskeller.

Wichtig sind dabei natürlich auch die Folgekosten. Ihre Berechnung ist Bestandteil des Zuschussantrages beim Land. Das Dorfgemeinschaftshaus wird ein sehr energieeffizientes Gebäude mit Photovoltaik und Wärmepumpe. Ein Teil des Daches wird begrünt. Damit schaffen wir den KfW-Standard 40 beziehungsweise 55. Die Energiekosten betragen zwischen 2.600 und 5.000 Euro jährlich.

Übrigens: Die CDU beziffert die jährlichen Betriebskosten des neuen Baus auf ebenso hoch wie die der Olbornhalle, nämlich 200.000 Euro. Das ist unrealistisch und im besten Fall irreführend, da die Kosten der Olbornhalle in dieser Berechnung alle Betriebs- und Personalkosten von Halle, Gaststätte und Außensportanlagen beinhalten.

Können wir uns das leisten?

Ja!

Der Neubau des Dorfgemeinschaftshauses ist mit den erforderlichen Haushaltsmitteln im Haushalts- und Investitionsplan der Gemeinde abgebildet. Den haben ALLE Fraktionen und damit auch die CDU, am 5. Februar 2024 einstimmig beschlossen. Auch alle anderen, wichtigen Vorhaben sind im Haushalt bereits eingeplant, z.B. Kita, geförderter Wohnbau, Neubaugebiete… Nichts muss dafür geopfert werden, alles ist im Haushaltsplan berücksichtigt.

Ist der Schutz vor Starkregen nicht wichtiger als ein Dorfgemeinschaftshaus?

Der Starkregenschutz ist alternativlos! Die Kosten dafür werden in den kommenden Haushaltsplänen eingestellt, damit alle erforderlichen Maßnahmen für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger auch wirklich umgesetzt werden können. Dafür werden ALLE Zuschussmöglichkeiten (je nach Maßnahme bis 90%) ausgereizt.

Was ist mit dem Lärm?

Sämtliche gesetzliche Anforderungen an den Lärmschutz werden durch bauliche und organisatorische Maßnahmen erfüllt. Die Räume werden (auch über 22 Uhr hinaus) nutzbar sein und die Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärmimmissionen geschützt.

Wann bauen wir?

Erste Überlegungen zum Dorfgemeinschaftshaus stammen aus den 1990er Jahren. Am Standort Greiffenklauer Hof wird seit 2012 geplant und diskutiert. Die Rahmenbedingungen änderten sich mehrfach. So wurde im Mai 2023 mit einer Machbarkeitsstudie der Kompromiss gefunden, welcher nun umgesetzt werden soll. Geben Sie der GfS Ihre Stimme! Mit einer deutlichen Ratsmehrheit werden wir, die GfS im Sommer 2024 den Bauantrag einreichen und zeitgleich den Zuschussantrag beim Land stellen. Im Sommer 2025 könnten die Bauarbeiten starten und im Herbst 2026 sollte die Nutzung beginnen. Geben Sie der GfS Ihre Stimme!